KREISFUßBALLVERBAND                                S E G E B E R G

Im Schleswig-Holsteinischen Fußballverband e.V.

Kreisspielausschuss

 

Durchführungsbestimmungen für die Saison 2004/2005

 

Für die Pflichtspiele gelten die Satzungen und Ordnungen des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbandes. Wir verweisen auf das Melde und Paßwesen und die Spielordnung des SHFV. Wir geben Ihnen nachstehende wichtige und erweiterte Vorschriften und Erläuterungen.

 

 1. Teilnahmemeldung / Spielkleidung:

                       

Änderungen der in der Mannschaftsmeldung - Teilnahmemeldung - gemachten Angaben sind unverzüglich der Geschäftsstelle des KFV zu melden (§4 Abs. 1 SpO). Ihre verbindliche Anschrift übernehmen wir aus dem Meldebogen für das Anschriftenverzeichnis des Bezirkes IV . Sämtliche Post, einschließlich die Ihrer Jugendabteilung, werden wir an die unter Pos. 1 gemachten Anschrift senden.

 

Der Verein hat in der gemeldeten Spielkleidung zu spielen. Bei gleicher Spielkleidung muss der Platzverein wechseln (§ 36 SpO). Alle Mannschaften haben mit Rückennummern zu spielen.  

 

2. Spielberichtsbogen:

 

Der Spielberichtsbogen ist als Bestandteil der §§ 43,44 SpO zu sehen; er ist dem Schiri vor Spielbeginn mit den aufgeführten Pässen zu übergeben. Die im Spielbericht erstellten Angaben sind rechtsverbindlich. Es sind die neuesten Spielberichtsbögen zu verwenden. Spielberichtsbögen sind nur beim SHFV in Kiel anzufordern, sie sind kostenpflichtig,

 

Der Spielberichtsbogen ist gut lesbar und von beiden Vereinen vollständig auszufüllen. Die Rückennummern der Spieler müssen identisch mit der Eintragung auf dem Spielberichtsbogen sein.

 

Die Werbung, wie auf der Spielkleidung angegeben, ist auf dem Spielberichtsbogen in dem  vorgesehenen Feld vom Mannschaftsführer einzutragen. Wird mit keiner Werbung gespielt, wird das Wort “keine” eingetragen.

 

Der Mannschaftsführer bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit aller Eintragungen seiner Mannschaft.

 

Versand:

Die Spielberichtsbögen der Spiele der gemeinsamen Kreisliga und aller Kreisklassen - auch die mit einem Feldverweis auf Dauer  (rote Karte) - sind so zum Versand zu bringen, dass sie drei Tage nach dem Spiel  in der Geschäftsstelle des KFV Segeberg, An der Trave 1 a, 23795 Bad Segeberg, vorliegen.

Für später eingehende Spielberichte wird der Schiedsrichter bzw. der Platzverein mit einem Ordnungsgeld belegt.

 

 3. Werbung auf der Spielkleidung.

 

Zu der Werbung auf der Spielkleidung verweisen wir auf die Erläuterungen und Vorschriften der SHFV - Satzung Seite 187ff und des KFV - Segeberg Seite 2 des Folgeantrages.

 

4. Spielverlegungen:

 

a) Spielverlegungen - auch in der Uhrzeit - sind genehmigungs- und kostenpflichtig. Der schriftliche Antrag für die Spielverlegung muss 10 Tage vor dem Spiel beim Staffelleiter vorliegen. Kurzfristige Verlegungen werden nicht genehmigt. Der schriftliche Antrag ist mit dem Vordruck des KFV vorzunehmen. Vordrucke gibt es in der Geschäftsstelle. Es ist auch möglich, per E-mail die Spielverlegungen zu beantragen, die Verantwortlichen der beteiligten Mannschaften müssen die Verlegung auf einen bestimmten neuen Termin beantragen bzw. bestätigen.

 

b) Vor der Absprache mit dem Gegner ist im Vorwege mit dem Staffelleiter telefonisch Rücksprache zu halten, ob grundsätzlich einer Verlegung zugestimmt werden kann. Nur ein triftiger Grund ist Voraussetzung einer Genehmigung.

 

 

 

5. Schiedsrichter / Schiedsrichterassistent:

 

a) Bei Nichterscheinen des Schiedsrichters verweisen wir auf § 39 SpO.

 

b) Um den Schiedsrichter in seinem Amt zu unterstützen, müssen beide Vereine je einen Schiedsrichterassistenten stellen. Die Fahnen (gehören zum Platzaufbau) stellt der Platzverein (§ 38 SpO).

 

6. Unbespielbarkeit des Platzes (§ 35 Abs. 4 SpO):

 

a) Spielabsagen, ohne Platzsperre durch die Gemeinde:

Besteht bei schlechten Platzverhältnissen die Gefahr, dass beim Spielen die Verletzungsgefahr zu groß ist, oder ein Fußballspiel kann nicht ordnungsgemäß nach sportlichen Grundsätzen zustande kommen, kann nur der vom KFV benannte Platzbeauftragte die Spielabsage vornehmen. Diese Entscheidung darf erst am Spieltage erfolgen.

 

b) Kommt der Träger eines Sportplatzes zu der Entscheidung, dass das Spielfeld durch den Spielbetrieb Schaden nehmen könnte, kann der Träger (Gemeinde) nur die Platzsperre aussprechen.

 

c) Alle gemeldeten Plätze < Rasen, Kunstrasen und Grandplatz >, sind für jeglichen Spielbetrieb zugelassen. Vereine, die über einen Kunstrasen oder Grandplatz verfügen,  sind verpflichtet, hier zu spielen, wenn der Rasenplatz nicht bespielbar ist - unter Berücksichtigung von Abs. a + b -.

 

d) Auf die Möglichkeit, das Spiel auf dem Platz des Gegners auszutragen (Tauschen bzw. Abtretung des Heimrechtes) wird hingewiesen. In diesem Fall muss der Schiedsrichteransetzer vom Platzverein informiert werden. Der Gegner (jetzt der Platzverein) übernimmt mit der Verlegung die Pflichten und Kosten für das Spiel.

 

e) bei Spielabsagen sollten sich die betroffenen Vereine schnellstens auf einen neuen Termin einigen, der Spielausschussobmann bzw. der Staffelleiter ist dann umgehend zu unterrichten.

 

7. Benachrichtigungen bei Spielabsagen:

 

a) Die Gegner und Schiedsrichter müssen durch den Platzverein so rechtzeitig benachrichtigt werden, dass die reisenden Mannschaften und die Schiedsrichter noch vor der Abfahrt informiert sind.

 

b) Der Geschäftsstelle ist grundsätzlich, auch bei Platzsperre durch die Gemeinde, in der unter Pkt. 2 (Versand) genannten Frist ein Spielbericht mit Vermerk und Unterschrift des Platzbeauftragten bzw. der Gemeinde zuzusenden. Eine telefonische Mitteilung an den Staffelleiter ist nicht erforderlich.

 

Mißbrauch der vorstehenden Regelungen, (Pos. 6 +7)  ziehen strenge Bestrafungen nach sich.

 

8. Generelle Spielabsagen:

 

Generelle Spielabsagen werden im amtlichen Presseorgan der Segeberger Zeitung bekanntgegeben. Auch der Spielausschussobmann gibt Auskunft.

 

9. Fehlender Spielerpaß.

 

Bei fehlendem Spielerpaß, trägt der Verein anstatt der Paß - Nr. das Geburtsdatum des Spielers ein!

 

Auf folgendes ist hinzuweisen: "Laut §1 Melde- und Paßwesen der Satzung des SHFV muss derjenige Spieler, der am Spielbetrieb in einem Verein teilnimmt, im Besitze einer Spielerlaubnis sein. Diese Spielerlaubnis gilt mit dem Ausstellen des Passes durch die Paßstelle des SHFV als erteilt. Zum Spiel selbst muss der Paß vorliegen! Gem. § 44 der SpO muss der Schiedsrichter die Spielerpässe überprüfen können! Bei fehlendem Spielerpaß, egal aus welchem Grunde, wird der Verein mit einem Ordnungsgeld belegt.

 

 

 

 

 

 

 

10. Fehlende/r Schiedsrichter.

Hier verweisen wir auf § 9 SpO der Satzung des SHFV.

 

Wer die erforderliche Anzahl von Schiedsrichtern gem. § 9 SpO nicht stellt, wird im ersten Jahr mit einem Ordnungsgeld von 260,00€  belegt.

Auch gemeldete SR-Anwärter zählen als SR, sollten sie jedoch während der Saison aufhören, wird ein Ordnungsgeld nachgefordert. (Aufhören im ersten Halbjahr = 260,00 €, im zweiten Halbjahr = 130,00 €.

Besteht ein SR-Anwärter im Laufe der Saison nicht die DFB-SR-Prüfung und der Anwärter wird an seinen Verein zurückgegeben, d.h. das Anwärterjahr wird nicht verlängert, so wird ebenfalls das Ordnungsgeld nachgefordert.

Ist die Anzahl der Schiedsrichter auch im folgenden Jahr nicht ausreichend, kann der Spielausschuss eine Streichung vornehmen.

Hinsichtlich eines Punktabzuges für Mannschaften von Vereinen, die wiederholt zu wenig Schiedsrichter haben, bemühen wir uns um eine abschließende Klärung beim Vorstand des SHFV – für die Saison 2004/05  wird es somit keine Auswirkung haben.

Die Mannschaften dieses Vereins nehmen nicht an der Fair-Play-Wertung teil.

 

 

11. Ein- und Auswechseln von Spielern

In der “Gemeinsamen Kreisliga SE/OD” dürfen 3 Spieler ausgewechselt werden. Ein  Wiedereinwechseln ist hier nicht statthaft !!! (§ 47 SpO)   

 

Im Bereich des KFV Segeberg können in allen Klassen vier Spieler ausgewechselt werden, ein Wiedereinwechseln ist statthaft.  

 

12. Fair - Play - Wettbewerb.

Beim Fair - Play - Wettbewerb gibt es folgende Wertungen:

 

                                    Verwarnung                                          =   2 Punkte

                                    Gelb-Rote-Karte                                =   5 Punkte

                                    Feldverweis auf Dauer                          =  10 Punkte

                                    Nichtantreten einer Mannschaft                   =  20 Punkte

                                    Verschuldeter Spielabbruch                 =  20 Punkte

                                    Einsatz eines nicht spielberechtigten

                                    Spielers                                                =  20 Punkte

 

Mannschaften, die über 100 Strafpunkte erhalten, scheiden für die Fair - Play - Ehrung aus!

Ebenso Mannschaften, dessen Verein wiederholt nicht genügend Schiedsrichter hat.

 

ð    Wir empfehlen Ihnen, für die reisende Mannschaft 20 Freikarten auszuhändigen. Sie sind für Spieler, Auswechselspieler und Betreuer / Trainer gedacht.

 

13. Ergebnismeldung

Der Heimverein muss das bzw. die Ergebnisse seiner Mannschaften bis spätestens 1 Stunde nach Spielende der höheren Mannschaft (bis spätestens um 18:00 Uhr) ins DFBnet melden.

Die Ergebnisse der Kreisliga SE/OD müssen genauso wie die Ergebnisse der Kreisklassen A-D von den Vereinen selbstständig ins DFBnet eingegeben werden. Hierfür benötigen die Vereine eine DFBnet-Zugangsberechtigung, die beim EDV-Beauftragten des Kreises beantragt werden muss. Für die Ergebnismeldung gibt es mehrere Möglichkeiten.

a)       per PC unter www.dfbnet.org das/die Ergebnisse eingeben

b)       mit normalem Telefon mit Tonwahl (bei einigen Telefongeräten muss vorher die Stern-Taste gedrückt werden) die Tel.-Nr. 01805 – 332638 wählen und dort den Anweisungen des Sprachcomputers folgend die Benutzernummern (8stellige Anwender-Nr. und 8stellige Passwort-Nr.) eingeben, danach die Spiel-Nr. (die 9stellige Nummer aus dem Spielplan) und das Ergebnis per Telefon-Tastatur eingeben. (s. Anleitung für die telefonische Ergebnismeldung !)

c)       mit einem Handy wie unter Punkt b) die Daten und das Ergebnis eingeben, hier kann auch die für Handys kostengünstigere Tel.-Nr. 0621 – 4307 1234 gewählt werden.

Eine telefonische Ergebnismeldung auf den Anrufbeantworter des KFV Segeberg oder per e-mail wird nicht mehr angeboten !!!

Der KFV Segeberg wird pro am Spieltag nicht gemeldetem Ergebnis ein Ordnungsgeld von 20,- € erheben. Zu spät gemeldete Ergebnisse werden dem Verein mit einem Ordnungsgeld von 10,- € in Rechnung gestellt.

 


 

 

Auf- und Abstieg

 Gemeinsame Kreisliga Segeberg/Stormarn:

 

Der Meister und der Tabellenzweite steigen in die Bezirksliga auf. Die Zweiten der Kreisligen, bei gemeinsamen Kreisligen die Dritt- und Viertplazierten, spielen in einer einfachen Runde einen oder mehrere  weitere Aufsteiger in die Bezirksliga aus.

Die drei Tabellenletzten steigen ab.

 

Kreisklasse A:

Der Meister steigt in die gemeinsame Kreisliga Segeberg/Stormarn auf, der Tabellenzweite ermittelt in zwei  Aufstiegsspielen mit dem Teilnehmer des KFV Stormarn den dritten Aufsteiger.

Die beiden  Tabellenletzten steigen  in die B-Klasse ab.

 

Kreisklasse B:

Der Meister und der Tabellenzweite steigen in die Kreisklasse A auf.

Die  drei  Tabellenletzten steigen in die C-Klasse ab.

 

Kreisklasse C:

Die Meister der beiden Staffeln steigen in die B-Klasse auf, die beiden Tabellenzweiten ermitteln in zwei Aufstiegsspielen  den dritten Aufsteiger.

Die beiden Tabellenletzten jeder Staffel steigen in die D-Klasse ab.

 

Kreisklasse D:

Die Meister und Tabellenzweiten steigen in die C-Klasse auf.

 

Der weitere Auf- und Abstieg regelt sich nach der gleitenden Skala.

 

Kreisspielausschuss

                                                                       

 H. O. Woroniak                                                                        Bad Segeberg, im Juli 2004