KREISFUßBALLVERBAND S E G E B E R G
Im Schleswig-Holsteinischen
Fußballverband e.V.
Kreisspielausschuss
Durchführungsbestimmungen für die
Saison 2004/2005
Für die Pflichtspiele gelten die
Satzungen und Ordnungen des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbandes. Wir
verweisen auf das Melde und Paßwesen und die Spielordnung des SHFV. Wir geben
Ihnen nachstehende wichtige und erweiterte Vorschriften und Erläuterungen.
1. Teilnahmemeldung / Spielkleidung:
Änderungen
der in der Mannschaftsmeldung - Teilnahmemeldung - gemachten Angaben sind
unverzüglich der Geschäftsstelle des KFV zu melden (§4 Abs. 1 SpO). Ihre
verbindliche Anschrift übernehmen wir aus dem Meldebogen für das
Anschriftenverzeichnis des Bezirkes IV . Sämtliche Post, einschließlich die
Ihrer Jugendabteilung, werden wir an die unter Pos. 1 gemachten Anschrift
senden.
Der
Verein hat in der gemeldeten Spielkleidung zu spielen. Bei gleicher
Spielkleidung muss der Platzverein wechseln (§ 36 SpO). Alle
Mannschaften haben mit Rückennummern zu spielen.
2.
Spielberichtsbogen:
Der
Spielberichtsbogen ist als Bestandteil der §§ 43,44 SpO zu sehen; er ist dem
Schiri vor Spielbeginn mit den aufgeführten Pässen zu übergeben. Die im
Spielbericht erstellten Angaben sind rechtsverbindlich. Es sind die neuesten
Spielberichtsbögen zu verwenden. Spielberichtsbögen sind nur beim SHFV in
Kiel anzufordern, sie sind kostenpflichtig,
Der
Spielberichtsbogen ist gut lesbar und von beiden Vereinen vollständig
auszufüllen. Die Rückennummern der Spieler müssen identisch mit der
Eintragung auf dem Spielberichtsbogen sein.
Die Werbung,
wie auf der Spielkleidung angegeben, ist auf dem Spielberichtsbogen in dem vorgesehenen Feld vom Mannschaftsführer
einzutragen. Wird mit keiner Werbung gespielt, wird das Wort “keine” eingetragen.
Der
Mannschaftsführer bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit
aller Eintragungen seiner Mannschaft.
Versand:
Die
Spielberichtsbögen der Spiele der gemeinsamen Kreisliga und aller Kreisklassen
- auch die mit einem Feldverweis auf Dauer
(rote Karte) - sind so zum Versand zu bringen, dass sie drei
Tage nach dem Spiel in der Geschäftsstelle
des KFV Segeberg, An der Trave 1 a, 23795 Bad Segeberg, vorliegen.
Für
später eingehende Spielberichte wird der Schiedsrichter bzw. der Platzverein
mit einem Ordnungsgeld belegt.
3. Werbung auf der Spielkleidung.
Zu
der Werbung auf der Spielkleidung verweisen wir auf die Erläuterungen und
Vorschriften der SHFV - Satzung Seite 187ff und des KFV - Segeberg Seite 2 des
Folgeantrages.
4.
Spielverlegungen:
a)
Spielverlegungen - auch in der Uhrzeit - sind genehmigungs- und
kostenpflichtig. Der schriftliche Antrag für die Spielverlegung muss 10 Tage
vor dem Spiel beim Staffelleiter vorliegen. Kurzfristige Verlegungen
werden nicht genehmigt. Der schriftliche Antrag ist mit dem
Vordruck des KFV vorzunehmen. Vordrucke gibt es in der Geschäftsstelle. Es ist
auch möglich, per E-mail die Spielverlegungen zu beantragen, die
Verantwortlichen der beteiligten Mannschaften müssen die Verlegung auf einen
bestimmten neuen Termin beantragen bzw. bestätigen.
b)
Vor der Absprache mit dem Gegner ist im Vorwege mit dem Staffelleiter
telefonisch Rücksprache zu halten, ob grundsätzlich einer Verlegung zugestimmt
werden kann. Nur ein triftiger Grund ist Voraussetzung einer Genehmigung.
5.
Schiedsrichter / Schiedsrichterassistent:
a)
Bei Nichterscheinen des Schiedsrichters verweisen wir auf § 39 SpO.
b)
Um den Schiedsrichter in seinem Amt zu unterstützen, müssen beide Vereine
je einen Schiedsrichterassistenten stellen. Die Fahnen
(gehören zum Platzaufbau) stellt der Platzverein (§ 38 SpO).
6.
Unbespielbarkeit des Platzes (§ 35 Abs. 4 SpO):
a)
Spielabsagen, ohne Platzsperre durch die Gemeinde:
Besteht
bei schlechten Platzverhältnissen die Gefahr, dass beim Spielen die Verletzungsgefahr
zu groß ist, oder ein Fußballspiel kann nicht ordnungsgemäß nach sportlichen
Grundsätzen zustande kommen, kann nur der vom KFV benannte Platzbeauftragte die
Spielabsage vornehmen. Diese Entscheidung darf erst am Spieltage erfolgen.
b)
Kommt der Träger eines Sportplatzes zu der Entscheidung, dass das Spielfeld
durch den Spielbetrieb Schaden nehmen könnte, kann der Träger (Gemeinde) nur
die Platzsperre aussprechen.
c) Alle
gemeldeten Plätze < Rasen, Kunstrasen und Grandplatz >, sind für jeglichen
Spielbetrieb zugelassen. Vereine, die über einen Kunstrasen oder Grandplatz
verfügen, sind verpflichtet,
hier zu spielen, wenn der Rasenplatz nicht bespielbar ist - unter
Berücksichtigung von Abs. a + b -.
d)
Auf die Möglichkeit, das Spiel auf dem Platz des Gegners auszutragen (Tauschen
bzw. Abtretung des Heimrechtes) wird hingewiesen. In diesem Fall muss der
Schiedsrichteransetzer vom Platzverein informiert werden. Der Gegner (jetzt der
Platzverein) übernimmt mit der Verlegung die Pflichten und Kosten für das
Spiel.
e)
bei Spielabsagen sollten sich die betroffenen Vereine schnellstens auf einen
neuen Termin einigen, der Spielausschussobmann bzw. der Staffelleiter ist dann
umgehend zu unterrichten.
7.
Benachrichtigungen bei Spielabsagen:
a) Die
Gegner und Schiedsrichter müssen durch den Platzverein so rechtzeitig
benachrichtigt werden, dass die reisenden Mannschaften und die Schiedsrichter
noch vor der Abfahrt informiert sind.
b)
Der Geschäftsstelle ist grundsätzlich, auch bei Platzsperre durch
die Gemeinde, in der unter Pkt. 2 (Versand) genannten Frist ein Spielbericht
mit Vermerk und Unterschrift des Platzbeauftragten bzw. der Gemeinde
zuzusenden. Eine telefonische Mitteilung an den Staffelleiter ist nicht
erforderlich.
Mißbrauch
der vorstehenden Regelungen, (Pos. 6 +7)
ziehen strenge Bestrafungen nach sich.
8.
Generelle Spielabsagen:
Generelle
Spielabsagen werden im amtlichen Presseorgan der Segeberger Zeitung
bekanntgegeben. Auch der Spielausschussobmann gibt Auskunft.
9.
Fehlender Spielerpaß.
Bei fehlendem Spielerpaß, trägt der Verein anstatt der Paß -
Nr. das Geburtsdatum des Spielers ein!
Auf folgendes ist hinzuweisen: "Laut §1 Melde- und Paßwesen
der Satzung des SHFV muss derjenige Spieler, der am Spielbetrieb in einem
Verein teilnimmt, im Besitze einer Spielerlaubnis sein. Diese Spielerlaubnis
gilt mit dem Ausstellen des Passes durch die Paßstelle des SHFV als erteilt.
Zum Spiel selbst muss der Paß vorliegen! Gem. § 44 der SpO
muss der Schiedsrichter die Spielerpässe überprüfen können! Bei fehlendem
Spielerpaß, egal aus welchem Grunde, wird der Verein mit einem
Ordnungsgeld belegt.
10.
Fehlende/r Schiedsrichter.
Hier
verweisen wir auf § 9 SpO der Satzung des SHFV.
Wer
die erforderliche Anzahl von Schiedsrichtern gem. § 9 SpO nicht stellt, wird im
ersten Jahr mit einem Ordnungsgeld von 260,00€
belegt.
Auch
gemeldete SR-Anwärter zählen als SR, sollten sie jedoch während der Saison
aufhören, wird ein Ordnungsgeld nachgefordert. (Aufhören im ersten Halbjahr =
260,00 €, im zweiten Halbjahr = 130,00 €.
Besteht
ein SR-Anwärter im Laufe der Saison nicht die DFB-SR-Prüfung und der Anwärter
wird an seinen Verein zurückgegeben, d.h. das Anwärterjahr wird nicht
verlängert, so wird ebenfalls das Ordnungsgeld nachgefordert.
Ist
die Anzahl der Schiedsrichter auch im folgenden Jahr nicht ausreichend, kann
der Spielausschuss eine Streichung vornehmen.
Hinsichtlich
eines Punktabzuges für Mannschaften von Vereinen, die wiederholt zu wenig
Schiedsrichter haben, bemühen wir uns um eine abschließende Klärung beim
Vorstand des SHFV – für die Saison 2004/05
wird es somit keine Auswirkung haben.
Die
Mannschaften dieses Vereins nehmen nicht an der Fair-Play-Wertung teil.
11.
Ein- und Auswechseln von Spielern
In
der “Gemeinsamen Kreisliga SE/OD” dürfen 3 Spieler ausgewechselt werden.
Ein Wiedereinwechseln ist hier nicht
statthaft !!! (§ 47 SpO)
Im
Bereich des KFV Segeberg können in allen Klassen vier Spieler ausgewechselt
werden, ein Wiedereinwechseln ist statthaft.
12. Fair - Play - Wettbewerb.
Beim
Fair - Play - Wettbewerb gibt es folgende Wertungen:
Verwarnung = 2 Punkte
Gelb-Rote-Karte = 5 Punkte
Feldverweis auf Dauer = 10 Punkte
Nichtantreten einer Mannschaft = 20 Punkte
Verschuldeter Spielabbruch = 20 Punkte
Einsatz eines nicht spielberechtigten
Spielers = 20 Punkte
Mannschaften,
die über 100 Strafpunkte erhalten, scheiden für die Fair - Play - Ehrung
aus!
Ebenso
Mannschaften, dessen Verein wiederholt nicht genügend Schiedsrichter hat.
ð
Wir
empfehlen Ihnen, für die reisende Mannschaft 20 Freikarten auszuhändigen. Sie
sind für Spieler, Auswechselspieler und Betreuer / Trainer gedacht.
13.
Ergebnismeldung
Der Heimverein
muss das bzw. die Ergebnisse seiner Mannschaften bis spätestens 1 Stunde
nach Spielende der höheren Mannschaft (bis spätestens um 18:00 Uhr)
ins DFBnet melden.
Die Ergebnisse der Kreisliga SE/OD müssen genauso wie die Ergebnisse der Kreisklassen A-D von den Vereinen selbstständig ins DFBnet eingegeben werden. Hierfür benötigen die Vereine eine DFBnet-Zugangsberechtigung, die beim EDV-Beauftragten des Kreises beantragt werden muss. Für die Ergebnismeldung gibt es mehrere Möglichkeiten.
a) per PC unter www.dfbnet.org das/die Ergebnisse eingeben
b) mit normalem Telefon mit
Tonwahl (bei einigen Telefongeräten muss vorher die Stern-Taste gedrückt
werden) die Tel.-Nr. 01805 – 332638 wählen und dort den Anweisungen des
Sprachcomputers folgend die Benutzernummern (8stellige Anwender-Nr. und
8stellige Passwort-Nr.) eingeben, danach die Spiel-Nr. (die 9stellige Nummer
aus dem Spielplan) und das Ergebnis per Telefon-Tastatur eingeben. (s. Anleitung
für die telefonische Ergebnismeldung !)
c) mit einem Handy wie
unter Punkt b) die Daten und das Ergebnis eingeben, hier kann auch die für
Handys kostengünstigere Tel.-Nr. 0621 – 4307 1234 gewählt werden.
Eine telefonische Ergebnismeldung auf den Anrufbeantworter des KFV
Segeberg oder per e-mail wird nicht mehr angeboten !!!
Der KFV Segeberg wird pro am Spieltag nicht gemeldetem
Ergebnis ein Ordnungsgeld von 20,- € erheben. Zu spät gemeldete
Ergebnisse werden dem Verein mit einem Ordnungsgeld von 10,- € in
Rechnung gestellt.
Auf-
und Abstieg
Gemeinsame Kreisliga Segeberg/Stormarn:
Der
Meister und der Tabellenzweite steigen in die Bezirksliga auf. Die Zweiten der
Kreisligen, bei gemeinsamen Kreisligen die Dritt- und Viertplazierten, spielen
in einer einfachen Runde einen oder mehrere
weitere Aufsteiger in die Bezirksliga aus.
Die drei
Tabellenletzten steigen ab.
Kreisklasse
A:
Der
Meister steigt in die gemeinsame Kreisliga Segeberg/Stormarn auf, der
Tabellenzweite ermittelt in zwei
Aufstiegsspielen mit dem Teilnehmer des KFV Stormarn den dritten
Aufsteiger.
Die beiden
Tabellenletzten steigen in die B-Klasse ab.
Kreisklasse
B:
Der
Meister und der Tabellenzweite steigen in die Kreisklasse A auf.
Die drei Tabellenletzten steigen in die C-Klasse ab.
Kreisklasse
C:
Die
Meister der beiden Staffeln steigen in die B-Klasse auf, die beiden
Tabellenzweiten ermitteln in zwei Aufstiegsspielen den dritten Aufsteiger.
Die beiden
Tabellenletzten jeder Staffel steigen in die D-Klasse ab.
Kreisklasse
D:
Die
Meister und Tabellenzweiten steigen in die C-Klasse auf.
Der
weitere Auf- und Abstieg regelt sich nach der gleitenden Skala.
Kreisspielausschuss
H. O. Woroniak Bad
Segeberg, im Juli 2004